Ziel der gemeinnützigen Errichtungsstiftung Bauakademie ist der Wiederaufbau der Bauakademie von Karl Friedrich Schinkel, die im Zweiten Weltkrieg beschädigt und später abgerissen wurde, an ihrem ursprünglichen Standort gegenüber vom Berliner Schloss in ihrer historischen Gestalt und deren Nutzung als Internationales Zentrum für die verantwortungsbewusste Gestaltung von Lebensräumen. Dort sollen u.a. die Ideen von Schinkel und Beuth in den interdisziplinären und gestaltungsrelevanten Gebieten des Planens, Bauens und Betreibens von baulichen Anlagen fortentwickelt und gegebenenfalls das Werk Schinkels dokumentiert werden.
Das Gründungskapital beträgt zunächst 100.000,00 Euro. Es soll in 2 Schritten aufgebracht werden.Sofern das Gebäude ausschließlich aus Stiftungsmitteln finanziert wird, können Zustiftungen bis zur Höhe von 55 Mio. Euro erforderlich werden.
Die Satzung besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil bezieht sich auf den Wiederaufbau der Bauakademie. Der zweite Abschnitt betrifft die späteren Betriebskosten. Prophylaktisch wurde – wie in der Satzung der Errichtungsstiftung vorgesehen – bereits deren zweiter Teil in die Satzung einer rechtsfähigen Verwaltungsstiftung gewandelt („Neue Bauakademie“). Mit der Entscheidung des Haushaltsausschusses des Bundestages, im November 2016, den Wiederaufbau der Bauakademie zu finanzieren, beschränkt sich das aufgabengebiet der Errichtungsstiftung Bauaakdemie bzw. der Stiftung Neue / ( Nationale) Bauakademie auf die nachstehend aufgeführte Position (Betreibskosten)
Aus den Erträgen der Verwaltungsstiftung „Neue Bauakademie“ sollen die späteren Betriebskosten der Institution „Neue Bauakademie“ mitfinanziert werden. Das Gründungskapital dieser selbständigen Stiftung soll zunächst ebenfalls Euro 100.000,00 betragen. Für die Verwaltungsstiftung „Neue Bauakademie“ können je nach Aufgabenumfang weitere Zustiftungsmittel je nach Kapitalmarktsituation zwischen 24 bis rd. 68 Mio. Euro erforderlich werden. Der Höchstwert träte jedoch nur bei Andauern der Niedrigkzinsphase in Verbindung mit geringen Einnahmen aus dem Betrieb ein.
Die Gremien der Errichtungsstiftung Bauakademie (Vorstand / Aufsichtsrat / Kuratorium) arbeiten seit Februar 2011. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt zunächst in der Erarbeitung von Konzepten für die Aufnahme von Zustiftungsmitteln. Das Finanzamt für Körperschaften I (Berlin) hat für die nicht rechtsfähige Errichtungsstiftung mit dem Freistellungsbescheid vom 17. April 2018 die Gemeinnützigkeit bestätigt.
Im September / Oktober 2012 wurde ein Statement zum Wiederaufbau und zur Nutzung der Bauakademie in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht - siehe Veröffentlichungen - bitte anklicken -. (Bitte lesen Sie in der rechten Spalte weiter.)